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Ihre Trauung in unserer Gemeinde

Hochzeit

Verliebt – Verlobt – Verheiratet

„Ich verspreche die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will Dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“

Mann und Frau stehen sich gegenüber und geben sich gegenseitig dieses Versprechen. Sie stecken sich den zuvor gesegneten Ehering an den Finger und schauen sich an. „Gott ist die Liebe“ weiß die Bibel (1. Johannes-Brief 4,16). Und selten sieht sie schöner und strahlender aus als in diesem besonderen Moment.

Sie benötigen

  • Ihr Stammbuch bzw. das von den Eltern
  • Die Bestätigung über die standesamtliche Hochzeit
  • Taufbescheinigungen für Hochzeiten (aus dem Pfarrbüro, wo Ihre Taufe war)

Am besten erkundigen Sie sich so früh wie möglich schon mal telefonisch, ob der Wunschtermin noch frei ist – das geht auch ein Jahr im Voraus. Danach kommen Sie dann zur persönlichen Anmeldung ins Pfarrbüro und bestätigen den Termin. Ein Seelsorger wird dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Ein paar Stichworte

Solange einer von Ihnen katholisch ist, ist das kein Problem.

Wenn Sie meinen, ob z.B ein evangelischer Pastor dabei sein und den Hochzeitsgottesdienst mitgestalten kann: Das geht natürlich.

Es muss nur einer katholisch sein.

Dafür gibt es extra Texte, die darauf Rücksicht nehmen. Sie versprechen dann auch Liebe und Treue, aber Sie müssen dann nicht „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ sagen.

Es ist Ihre Hochzeit, also ist das möglich. Wir haben auf jeden Fall einen Organisten dabei, z.B. für feierliche Orgelmusik und gemeinsame Lieder. Wenn Sie eine Sängerin buchen wollen, können Sie das nach Absprache machen. In der Vorbereitung wird auch über die musikalische Gestaltung Ihrer Hochzeit gesprochen.

Das Ausschmücken der Kirche überlassen wir gerne Ihnen. Sprechen Sie unbedingt vorher mit dem/der jeweiligen Küster/in vor Ort.

Das hängt von verschiedenen kirchenrechtlichen Faktoren ab, das wird in einem gemeinsamen Gespräch geklärt. Grundsätzlich kann aber auch eine standesamtliche Heirat kirchenrechtlich gültig sein.