Über diese Seite können Sie Bescheinigungen beantragen, die Sie in unsererem Pastoralbüro abholen oder Ihnen mit der Post zugesandt werden können.
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Für eine Trauung ist für die katholischen Partner ein Auszug aus dem Taufregister (Taufbescheinigung) notwendig und muss dafür neu ausgestellt werden. Er darf zum Zeitpunkt der Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls nicht älter als 6 Monate sein.
Hinweis: Dieser Auszug kann nur von dem Pfarrbüro ausgestellt werden, in dessen Pfarrgebiet die Taufkirche liegt.
Eine Patenbescheinigung ist notwendig, um Taufpate/Taufpatin zu werden. Es handelt sich dabei um eine Bestätigung, dass Sie (die zukünftigen Paten) Mitglied der Katholischen Kirche sind.
Hinweis: Eine solche Bescheinigung kann nur von der Kirchengemeinde ausgestellt werden, in der Sie wohnen. Bei uns können Sie eine Patenbescheinigung erhalten, wenn sie im Gebiet der Kirchen St. Franziskus Xaverius, St. Josef und Zum Heiligen Kreuz wohnen.
Eine Mitgliedsbescheinigung ist z.B. notwendig für die Anmeldung in einer Katholischen Kindertagesstätte, als Nachweis der Konfessionszugehörigkeit bei einem katholischen Arbeitgeber, und einigem mehr.
Hinweis: Eine solche Bescheinigung kann nur von der Kirchengemeinde ausgestellt werden, in der Sie wohnen.