Die Wählerlisten für die Kirchenvorstandswahl liegen von Donnerstag, 25.09., bis einschließlich Donnerstag, 02.10., im Pastoralbüro zur Einsicht der eigenen personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten aus. Insoweit haben die Wahlberechtigten das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind während der Auslegungsdauer unter Angabe der Gründe in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.