Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten Mitgliedern aus der Gemeinde, Hauptamtlichen aus der Gemeinde und berufenen Mitgliedern. Aus dem Pfarrgemeinderat wird das Leben in der Gemeinde mitgestaltet. Sei es in gestalteter Liturgie, in der Organisation von Festen oder in strukturellen Weichenstellungen für zukünftige Entwicklungen. Der Pfarrgemeinderat versucht in allen Belangen für die Gemeindemitglieder zu sprechen und diese zu Vertreten.